
Das Hohenzollernschloss in Sigmaringen zieht als beliebtes Ausflugsziel alljährlich über hunderttausend Besucherinnen und Besucher aus aller Welt an. Sei es, weil sie sich für diese Residenz des preußischen Königshauses interessieren; sei es, weil das Schloss von September 1944 bis April 1945 der Sitz der mit dem NS-Regime verbündeten Vichy-Regierung unter Marschall Pétain war. Nur Wenige hingegen kennen die vor dieser Bilderbuchkulisse liegende Gedenkstätte vor dem damaligen Fürst-Carl-Landeskrankenhaus.
Das Fürst-Carl-Landeskrankenhaus als Ausgangsort systematischer Morde an Patientinnen und Patienten

Das am 19. Juli 1847 nach dreijähriger Bauzeit feierlich eröffnete Fürst-Carl-Landeskrankenhaus war durch eine Stiftung des Namensgebers (damals noch als Erbprinz), weiteren Mitgliedern des Fürstenhauses und anderen, vor allem kirchlichen Sponsoren finanziert worden. Es sollte gleich mehrere Funktionen miteinander verknüpfen und diente als „Landesirrenanstalt“, als Pfründner- und Altenheim sowie als Allgemeinkrankenhaus für akut Kranke. Den Schwerpunkt der Aufgaben umfasste allerdings bis in die Weimarer Zeit die Betreuung der dort untergebrachten „Geisteskranken“. Für Krankenpflege und Hauswirtschaft waren Barmherzige Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul zuständig. Und mit dem gerade 28jährigen Dr. Hans Hüetlin (1904-1961) erhielt die Psychiatrieabteilung 1932 erstmals einen fachärztlichen Leiter.

Das NS-Regime hatte die Bevölkerungspolitik als einen der wichtigsten Punkte ihres Regierungsprogramms bezeichnet. Um der aus ihrer Sicht vorliegenden „Degeneration“ des deutschen Volkes entgegen zu wirken, und um unerwünschte Bevölkerungsgruppen – neben körperlich und psychisch beeinträchtigten Menschen auch Hilfsschülerinnen, Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose und „Asoziale“ – zumindest an der Weitergabe ihrer minderwertigen Erbanlagen zu hindern, trat am 1. Januar 1934 zunächst das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Auf Basis dieses Gesetzes wurden im Fürst-Carl-Landeskrankenhaus in Sigmaringen über hundert Männer zwangsweise sterilisiert. Die Gesamtzahl der Zwangssterilisierten aus Hohenzollern betrug einer Meldung an das Reichs- und preußische Innenministerium zufolge zwischen 1935 und 1943 243 Menschen.
Für die nächste Stufe dieser NS-Bevölkerungspolitik – den planmäßigen Massenmord an Psychiatriepatientinnen und -patienten – wurde zwar immer wieder intern die Verabschiedung eines „Euthanasie“-Gesetzes diskutiert, aber stets zurückgestellt. Zwar war der Bevölkerung durch jahrelange aufwändige Propandaarbeit aufgezeigt worden, welche Bedeutung die „Rassenhygiene“, die Unterscheidung zwischen „erbgesund“ und „erbkrank“ („lebenswert“ und „lebensunwert“), hatte. Joseph Goebbels Propagandaministerium druckte in Millionenauflage Plakate und Broschüren, die dokumentierten, welche vermeintlichen Gefahren für den „gesunden Volkskörper“ von der „geistigen Minderwertigkeit“ dieser „Ballastexistenzen“ und „unnützen Esser“ ausgingen. In den Schulen wurde „Erb- und Rassenpflege“ zum Pflichtthema. Ausstellungen und Schulungen taten ihr übriges. Aber die Ausführung dieses Mordprogramms über ein Gesetz zu regeln, erschien den NS-Eliten dann doch zu heikel. Klammheimlich sollte es geschehen – und auch erst nach Ausbruch des Krieges, wenn die Bevölkerung mit anderen Themen befasst war.

Die Vernichtung von „unwertem Leben“, die systematische Ermordung der über 70.000 Psychiatriepatientinnen und Anstaltsbewohnern in sechs über das Deutsche Reich verteilten Gasmordanstalten, stützte sich ausschließlich auf ein sogenanntes Ermächtigungsschreiben Hitlers, das er im Oktober 1939 auf privatem Briefpapier verfasst und auf den Tag des Kriegsbeginns zurückdatiert hatte. Das war die einzige „rechtliche“ Grundlage für die Morde. Unter dem Motto „Verschleiern und vertuschen“ wurde das „Aktion T4“ genannte Mordprogramm von der Kanzlei des Führers, die dem NSDAP-Reichsleiter Philipp Bouhler unterstand, organisiert.
Unter dem Deckmantel von in Kriegszeiten notwendigen „planwirtschaftlichen Maßnahmen“ wurden in zwei Transporten am 12. Dezember 1940 und am 14. März 1941 insgesamt 91 Patientinnen und Patienten des Fürst-Carl-Landeskrankenhauses in die Gasmordanstalten Grafeneck und Hadamar verschleppt. Nur ein einziger Mann entging seinem Schicksal und wurde aus Grafeneck zurück geschickt. Alle anderen wurden mit Kohlenmonoxyd-Gas der IG Farben ermordet: Wie später in den Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau wurde ihnen vorgegaukelt, sie würden eine Dusche betreten. Die Dauer der Zufuhr des Gases betrug in der Regel ca. 20 Minuten; sie wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ.
Den jeweiligen Kostenträgern und den Angehörigen wurden zur Verschleierung fingierte Todesursachen und auch falsche Sterbedaten und Sterbeorte mitgeteilt. „Die Bandbreite der genannten, mit Sicherheit fingierten Todesursachen reicht von Herzschlag und Hirnschlag bis zum Zahngranulom mit anschließender Mundbodenphlegmone und Sepsis und zur Gesichtsrose mit anschließender Blutvergiftung“, schreibt Weber (1994/1995).
Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen

Als Archivar des Landkreises Sigmaringen untersuchte Dr. Edwin Ernst Weber in den 1990er Jahren die Geschichte des Sigmaringer Fürst-Carl-Landeskrankenhauses. Dabei beleuchtete er auch erstmals dieses Haus als Ausgangspunkt systematischer Morde im Rahmen des vom NS-Regime euphemistisch „Euthanasie“ („guter“, „süßer“ oder auch „schöner Tod“) genannten Programms. So legte Weber die Grundlage für eine breitere Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Aus Anlass des 65. Jahrestag des ersten Transports wurde am 15. Dezember 2005 auf dem heute vom Landratsamt Sigmaringen genutzten Gelände des früheren Krankenhauses ein vom Bildhauer Christoph C. Stauß unter dem Titel „Rausbrechen – Zerbrechen – Verbrechen“ gestalteter Gedenkstein aus Jura-Kalkstein eingeweiht.
Alljährlich wird dort Ende Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus der im NS-Jargon als „lebensunwert“ eingestuften und ermordeten Menschen aus dem Fürst-Carl-Landeskrankenhauses gedacht. Über den an der Gedenkstätte angebrachten QR-Code sind die Namen der 90 Frauen, Männer und Jugendlichen zwischen 19 und 83 Jahren abrufbar, die aus 44 Ortschaften in Hohenzollern und der Umgebung stammten.
Vertiefende Informationen:
Landkreis Sigmaringen: Gedenkstein für die „Euthanasie“-Mordopfer
Weber, Edwin Ernst: Ein Haus mit Geschichte: Vom Landesspital zum Landratsamt
Regio-Kunstwege: Rausbrechen–Zerbrechen–Verbrechen / Sigmaringen
Richter, Gabriel: Die psychiatrische Abteilung des Fürst-Carl-Landeskrankenhauses in Sigmaringen im „Dritten Reich“. Leiden, Stigmatisierung, Sterilisation und Tötung angeblich unheilbar Kranker am Beispiel der Hohenzollerischen Lande. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte Bd. 30/31 (1994/95), S. 241-282
Weber, Edwin Ernst: Von den Schwierigkeiten des Erinnerns. Zum Umgang im NS-Unrecht im regionalen und lokalen Umfeld. In: Ulm und Oberschwaben Bd. 61 (2019), S. 391-409
Weber, Edwin Ernst: Vom Landesspital zum Landratsamt – Zur Geschichte des Sigmaringer Fürst-Carl-Landeskrankenhauses 1847-1979/1993, In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte Bd. 30/31 (1994/1995), S. 211-240